Der vereinfachte Spendennachweis
Definition und Zweck
Der vereinfachte Spendennachweis ist ein Instrument, das es Steuerpflichtigen ermöglicht, Spenden an gemeinnützige Organisationen einfacher steuerlich geltend zu machen. Im Gegensatz zur regulären Spendenbescheinigung, die detailliertere Angaben erfordert, ist der vereinfachte Nachweis weniger bürokratisch und kann bei bestimmten Spendenhöhen genutzt werden.
Voraussetzungen
Damit eine Spende über den vereinfachten Spendennachweis abgesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
• Die Spende darf den Betrag von 300 Euro nicht überschreiten.
• Die begünstigte Organisation muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich tätig sein.
• Die Zuwendung muss direkt auf das Konto der Organisation überwiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
Für den vereinfachten Spendennachweis sind folgende Dokumente erforderlich:
• Ein Zahlungsbeleg oder ein Kontoauszug, der die Überweisung der Spende nachweist.
• Eine vereinfachte Zuwendungsbestätigung der begünstigten Organisation, die alle notwendigen Angaben enthält.
Inhalt der vereinfachten Zuwendungsbestätigung
Die vereinfachte Zuwendungsbestätigung sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
• Name und Anschrift der empfangenden Organisation.
• Der genaue Betrag der Spende.
• Die Bestätigung, dass die Organisation steuerbegünstigt ist. (pdf download)
• Das Datum der Zuwendung.
• Ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Spende handelt.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Es gibt einige Sonderregelungen und Ausnahmen, die beachtet werden sollten:
• Bei Mitgliedsbeiträgen, die als Spenden abgesetzt werden können, gelten ebenfalls die Regelungen des vereinfachten Spendennachweises.
• Für Sachspenden gelten andere Nachweispflichten, hier ist oft eine reguläre Spendenquittung erforderlich.
• Bei Spenden über 300 Euro ist immer eine ausführliche Spendenbescheinigung notwendig.